Promotionsverfahren brauchen mehr Sicherheit.

04. Mrz. 2011 von Martin Gertler

Der Fall des ehe­ma­li­gen Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ters zu Gut­ten­berg wirft die Frage auf, wie gut Dok­tor­ar­bei­ten – Dis­ser­ta­tio­nen – in Deutsch­land geprüft wer­den. Immer wie­der len­ken Kom­men­ta­to­ren den Blick auf die Uni­ver­si­tät Bay­reuth und auf das deut­sche Sys­tem der Pro­mo­ti­ons­ver­fah­ren über­haupt. Dabei gibt es in Nach­bar­län­dern längst andere Vor­ge­hens­wei­sen, die der deut­schen Wis­sen­schaft dien­lich sein könnten.

Vor­ge­hens­weise in Deutschland.

Hier­zu­lande wird eine Dok­tor­ar­beit nach dem Rigo­ro­sum oder Streit­ge­spräch erst Monate oder auch Jahre spä­ter zur Ver­öf­fent­li­chung gebracht; und erst danach darf die aka­de­mi­sche Bezeich­nung geführt wer­den – siehe zum Ver­fah­rens­ab­lauf: http://de.wikipedia.org/wiki/Promotion_(Doktor).

Vom »Dok­tor­va­ter« plus dem Zweit­gut­ach­ter geprüft, für gut befun­den, ein abschlie­ßen­des Kol­lo­quium – diese Vor­ge­hens­weise führt dazu, dass jeder sich auf das Urteil der bei­den Gut­ach­ter ver­lässt. So ent­deckte erst nach eini­gen Jah­ren ein Rezen­sent der Guttenberg-Arbeit deren Män­gel – Dis­ser­ta­tio­nen kom­men in Deutsch­land erst nach Ver­fah­rens­ab­schluss zur Veröffentlichung.

Vor­ge­hens­weise in den Niederlanden.

Bei unse­ren Nach­barn hin­ge­gen muss die Dis­ser­ta­tion übli­cher­weise vor der öffent­li­chen (!) Ver­tei­di­gung der Arbeit gedruckt sein – und zwar mit hin­rei­chen­dem zeit­li­chem Abstand.

Promotionskommission in Nijmegen

Pro­mo­ti­ons­kom­mis­sion in Nijmegen.

Nach den Gut­ach­tern (»Dok­tor­va­ter«) geht die Arbeit zur Prü­fung zunächst an ein grö­ße­res Gre­mium, die Manu­skript­kom­mis­sion. Also nicht die bei­den Gut­ach­ter, son­dern diese Kom­mis­sion ent­schei­det mit ihrer Prü­fung über die letz­ten Schritte: die Dis­ser­ta­tion muss gedruckt in ca. 30 bis 60 Exem­pla­ren ein­ge­reicht wer­den – und zwar meh­rere Wochen vor der Ver­tei­di­gung der Arbeit. Par­al­lel kann bereits die Publi­ka­tion in einem wis­sen­schaft­li­chen Fach­ver­lag erfolgen.

Auf die ein­stün­dige Ver­tei­di­gung, bei der eine Reihe von Oppo­nen­ten aus der Pro­mo­ti­ons­kom­mis­sion den Kan­di­da­ten öffent­lich befra­gen und an deren Ende im posi­ti­ven Falle die sogleich wirk­same Pro­mo­tion erfolgt, wei­sen die Pres­se­stel­len der Uni­ver­si­tä­ten vorab die Medien hin, unter Angabe der Publi­ka­ti­ons­form und des Erschei­nungs­da­tums der Arbeit.

Dies ermög­licht es jeder­mann, noch vor der fei­er­li­chen Ver­tei­di­gung Feh­ler zu fin­den und zu bean­stan­den. Jeder Pro­mo­vierte kann als Oppo­nent für die münd­li­che Ver­tei­di­gungs­sit­zung zuge­las­sen werden.

Drei Instan­zen prü­fen, die Arbeit wird erst nach Druck­le­gung verteidigt.

So erlebte ich selbst die Stu­fen bis zur Pro­mo­tion und so sehen die Pro­mo­ti­ons­ord­nun­gen der nie­der­län­di­schen Uni­ver­si­tä­ten den Ablauf in der Regel vor:

  1. Der Pro­mo­tor (»Dok­tor­va­ter«) und i. d. R. ein zwei­ter Pro­mo­tor, die beide den Pro­zess der Ent­ste­hung der Dis­ser­ta­tion betreu­end beglei­ten, prü­fen nach Ein­rei­chung das Manu­skript. Hal­ten sie es noch nicht für dok­to­ra­bel, geben sie es mit Emp­feh­lun­gen an den Kan­di­da­ten zurück, ansons­ten geben sie ein posi­ti­ves Votum ab.
  2. Eine Manu­skript­kom­mis­sion wird vom Fach­be­reich zusam­men­ge­stellt, zu der i. d. R. auch Pro­fes­so­ren ande­rer Uni­ver­si­tä­ten gehö­ren. Hält die Kom­mis­sion das Manu­skript mehr­heit­lich noch nicht für dok­to­ra­bel, gibt sie es mit Begrün­dung zurück, ansons­ten gibt sie ein posi­ti­ves Votum ab.
  3. Auf­grund des posi­ti­ven Votums der Manu­skript­kom­mis­sion gibt die Uni das Manu­skript zum Druck frei und die Arbeit kann für jeder­mann zugäng­lich ver­öf­fent­licht wer­den. Der Kan­di­dat lie­fert i. d. R. einige Dut­zend Pflicht­ex­em­plare bei der Uni­ver­wal­tung ab, die die Publi­ka­tion auch ande­ren Uni­ver­si­tä­ten zusendet.
  4. Der Fach­be­reich stellt eine Pro­mo­ti­ons­kom­mis­sion zusam­men, die i. d. R. auch mit Pro­fes­so­ren ande­rer Uni­ver­si­tä­ten besetzt wird. Pro­mo­vierte Nicht­pro­fes­so­ren kön­nen eben­falls in die Pro­mo­ti­ons­kom­mis­sion beru­fen wer­den. Die­ser Kom­mis­sion obliegt die münd­li­che Prü­fung in Form der öffent­li­chen Defen­sio. Es folgt eine kurze Bera­tung der Prü­fer; bei erfolg­rei­cher Prü­fung wird sogleich die Dok­tors­bulle ver­lie­hen und der Kan­di­dat wird vom Rec­tor Magni­fi­cus als »Dok­tor« ange­spro­chen. Der Titel ist ab dann sofort führbar.

Diese gestufte Vor­ge­hens­weise sichert mei­nes Erach­tens bes­ser als das deut­sche Pro­ze­dere die fach­li­che und wis­sen­schaft­li­che Qua­li­tät bei der Erlan­gung des höchs­ten aka­de­mi­schen Grades.



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