187 | Es handele sich nur um einen Test, behaupteten die Jungs mit dem gefährlichen Plastiksprengstoff in der Tasche an einem Kontrollpunkt in der Umgebung des G8-Gipfeltreffens von Heiligendamm, und zückten cool einen US-amerikanischen Ausweis. Schon durften sie gehen…
Mathias Bröckers enthüllt am konkreten Beispiel die Absurdität jener Wirklichkeitskonstruktion von deutschen Beamten, dass alles US-Amerikanische an sich schon in Ordnung sei, und von der verlegenen Art des Umgehens einer großen deutschen Nachrichtenagentur mit solchen Sachverhalten.
Der »richtige« Ausweis genügt offenbar, um mit einer laschen Ausrede seiner Wege gehen zu können, wie er bekanntlich ja auch genügt, um Entführte zur »Terrorbekämpfung« durch unser Land schippern zu können.
Ein »falsches« T-Shirt hingegen war für den Bundesgrenzschutz, heute Bundespolizei genannt, Grund genug, einem Juristen aus Schweden am 6. Juni die Weiterreise nach Rostock zu verbieten.
Meint unser Grundgesetz etwa, dass Meinungsfreiheit sich nur auf Innerlichkeit beschränkt? Wohl kaum.
Was passiert inzwischen in unserem Land, dass Straftaten von US-Personen nicht verfolgt, sondern vertuscht und ergeben geduldet werden, während zugleich kritischen Nichtkriminellen von Amts wegen die Bereitschaft zur Straffälligkeit unterstellt werden darf?
This entry was posted on Montag, Juni 11th, 2007 at 15:31 and is filed under Journalismus, Gewalt, Patriot Act, Propaganda, Terror, USA, Waffen, Konstruktivismus. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.
