Hochschulen in Deutschland: Eckpunkte 2010.

26. Feb. 2010 von Martin Gertler

Die Stu­den­ten­pro­teste 2009 haben zu merk­li­chen Ver­än­de­run­gen beige­tra­gen: Kul­tus­mi­nis­ter und Hoch­schul­rek­to­ren sowie der Akkre­di­tie­rungs­rat ver­än­der­ten zum Jah­res­wech­sel 2009/10 man­che Para­me­ter – mit Aus­wir­kun­gen auf lau­fende Stu­di­en­an­ge­bote und auf anste­hende (Re)Akkreditierungen. Dane­ben lässt der Wis­sen­schafts­rat in sei­nen regel­mä­ßi­gen Berich­ten erken­nen, wel­che Feh­ler pri­vate Hoch­schu­len ver­mei­den müs­sen, um nicht die Insti­tu­tio­nelle Akkre­di­tie­rung ver­sagt zu bekommen.

An den pri­va­ten Hoch­schu­len in Deutsch­land wurde zwar kein Stu­den­ten­pro­test, kein Streik erkenn­bar – den­noch müs­sen sie ebenso wie die staat­li­chen Hoch­schu­len den neuen Vor­ga­ben der Wis­sen­schafts­mi­nis­ter (die sich in der KMK – der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz – zusam­men­fin­den) und den neuen Vor­ga­ben des Akkre­di­tie­rungs­rats (AR) folgen.

Im Unter­schied zu den staat­li­chen müs­sen sich die pri­vat getra­ge­nen Hoch­schu­len zudem einer detail­lier­ten Ana­lyse durch den Wis­sen­schafts­rat (WR) stel­len: der Insti­tu­tio­nel­len Akkre­di­tie­rung. Sie ent­schei­det über die Zukunft einer pri­vat getra­ge­nen Hochschule.

Ände­run­gen der Vor­ga­ben für Bachelor- und Masterstudiengänge.

Am 10.12.2009 haben die Wis­sen­schafts­mi­nis­ter Deutsch­lands Ver­än­de­run­gen der Eck­punkte für die Stu­di­en­gänge beschlos­sen. Der Akkre­di­tie­rungs­rat hat die­sen Beschluss in einer Neu­fas­sung der Län­der­ge­mein­sa­men Struk­tur­vor­ga­ben für die Akkre­di­tie­rung umge­setzt und am 4.2.2010 publi­ziert. Wich­tige Punkte sind dabei:

  1. Ein Credit Point (CP), auch Leis­tungs­punkt (LP) genannt, hat nun auch in Deutsch­land einen Workload von 25 (bis maxi­mal 30) Zeit­stun­den; bis­lang waren es hier­zu­lande strikt 30 Stun­den. Damit ist die Basis: 25 h / CP.
  2. Die Arbeits­be­las­tung im Voll­zeit­stu­dium liegt dann pro Semes­ter bei 750 (bis max. 900) Stun­den. Das ent­spricht 32 (bis max. 39) Stun­den pro Woche in 46 Wochen pro Jahr.
  3. Die Bache­l­or­ar­beit soll 6 bis 12 CP haben, die Mas­ter­ar­beit 15 bis 30 CP. Die The­men­stel­lun­gen der Abschluss­ar­bei­ten müs­sen darum so erfol­gen, dass sie in die­ser vor­ge­se­he­nen Bear­bei­tungs­zeit rea­li­siert wer­den können.
  4. Module sind in der Regel mit nur einer Modul­prü­fung abzu­schlie­ßen; die bis­her übli­chen klein­tei­li­gen ein­zel­nen Prü­fun­gen von und in Teil­mo­du­len (Fächern) müs­sen entfallen.
  5. Fähig­kei­ten und Kom­pe­ten­zen aus der beruf­li­chen Pra­xis sind bis zur Hälfte der CP eines Stu­di­en­gangs anzurechnen.
  6. Aus­lands­se­mes­ter sol­len in Form von “Mobi­li­täts­fens­tern” im Stu­di­en­ver­lauf ermög­licht werden.
  7. Ver­fah­ren zur Aner­ken­nung von Modu­len ande­rer Hoch­schu­len oder Stu­di­en­gänge sind in den Prü­fungs­ord­nun­gen zu verankern.

Das sind wich­tige Ele­mente, die zusam­men­wir­kend auf eine bes­sere Stu­dier­bar­keit zielen.

Hür­den bei der Insti­tu­tio­nel­len Akkreditierung.

Der Wis­sen­schafts­rat befasst sich nicht mit den Akkre­di­tie­run­gen der Stu­di­en­gänge, son­dern mit der Akkre­di­tie­rung der Insti­tu­tio­nen; er tut dies aller­dings nur bei pri­vat getra­ge­nen Ein­rich­tun­gen. Seine Berichte ent­schei­den über den Fort­be­stand einer pri­vat getra­ge­nen Hoch­schule: Neu­grün­dun­gen müs­sen sich seit dem Jahr 2000 der Insti­tu­tio­nel­len Akkre­di­tie­rung unter­zie­hen, um über­haupt die Ver­län­ge­rung der staat­li­chen Aner­ken­nung zu erreichen.

Liest man die sämt­lich online abruf­ba­ren Akkre­di­tie­rungs­be­richte des WR im Voll­text, dann fal­len immer wie­der ähnli­che Bemän­ge­lungs­punkte auf, die zur Ver­wei­ge­rung der Insti­tu­tio­nel­len Akkre­di­tie­rung führen:

  • Durch­griff des Hoch­schul­trä­gers / der Geschäftsführung
  • Abhän­gig­keit von inhalt­li­chen Vor­ga­ben des Trägers
  • unge­nü­gende Umset­zung der hoch­schul­ei­ge­nen Grundordnung
  • zu wenig Raum für die aka­de­mi­sche Selbst­ver­wal­tung durch die hoch­schu­li­schen Gre­mien und Funk­ti­ons­trä­ger (Trä­ger darf nicht die Hoch­schul­lei­tung kom­man­die­ren; Hoch­schul­lei­tung darf nicht die Fakul­täts­lei­tun­gen kommandieren)
  • zu geringe Bedeu­tung von hoch­schu­li­schen Pro­zes­sen, ables­bar z. B. an feh­len­den oder nicht kor­rekt ver­lau­fen­den Beru­fungs­ver­fah­ren für die Professuren
  • Abwei­chun­gen vom Grund­kon­zept, von den Leit­li­nien und vom Busi­ness Plan
  • Defi­zite und Pro­bleme in den Berei­chen Per­so­nal, Aus­stat­tung und Finanzierung
  • zu viele Ad-hoc-Entscheidungen, zu wenig plan­vol­les Vorgehen
  • zu gerin­ges wis­sen­schaft­li­ches Niveau der For­schen­den und Leh­ren­den – wenn Hoch­schu­len auch Mas­ter­stu­di­en­gänge anbie­ten, müs­sen inner­halb der Hoch­schule (und nicht extern) durch­gän­gige For­schungs­pro­gramme von den Pro­fes­so­ren durch­ge­führt werden
  • zu wenig haupt­be­ruf­li­ches Enga­ge­ment von Professoren
  • Ver­stöße gegen die eige­nen Hoch­schul­sat­zun­gen und das Hochschulrecht

Oben­drein ist der WR erkenn­bar bemüht, wei­tere pri­vate “wis­sen­schaft­li­che Hoch­schu­len” (mit Uni­ver­si­täts­sta­tus) zu ver­hin­dern, indem er ihnen das Pro­mo­ti­ons­recht nicht zuer­kannt wis­sen will; siehe auch den frü­he­ren Bericht in die­sem Web­log. Gerade erst hat er einer renom­mier­ten Frank­fur­ter Hoch­schule, die 2004 das Pro­mo­ti­ons­recht erhielt und seit­her aus­übte, sel­bi­ges abgesprochen.

Damit wer­den pri­vate Hoch­schu­len mit Uni­ver­si­täts­sta­tus keine Chance mehr haben, denn das für Uni­ver­si­tä­ten erfor­der­li­che For­schen kann bekannt­lich nur im Zusam­men­spiel der Pro­fes­so­ren mit einem eige­nen “Mit­tel­bau”, also mit wis­sen­schaft­li­chen Mit­ar­bei­tern, die in der Regel Dok­to­ran­den sind, die nötige Sub­stanz erreichen.

Fazit.

Die Wis­sen­schafts­mi­nis­ter wol­len das Stu­die­ren erleich­tern und haben mit ihren neuen Rege­lun­gen letzt­lich auch den Hoch­schu­len – egal ob staat­lich oder pri­vat getra­gen – in 2010 eine Erleich­te­rung beschert.

Der Wis­sen­schafts­rat hin­ge­gen, der die pri­vat getra­ge­nen Hoch­schu­len insti­tu­tio­nell zu akkre­di­tie­ren hat, ist dabei kei­nes­wegs auf Erleich­te­run­gen aus­ge­rich­tet, son­dern auf eine kon­se­quente Umset­zung der Maß­stäbe und die Erhal­tung der aka­de­mi­schen Frei­heit, wie sie seit Grün­dung der Bun­des­re­pu­blik bis heute gel­ten. Er wird Neu­grün­dun­gen wis­sen­schaft­li­cher Hoch­schu­len keine Chance mehr geben, son­dern nur noch den FH-Status für Hoch­schu­len in pri­va­ter Trä­ger­schaft akzeptieren.



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