In den Niederlanden wird derzeit die tertiäre Bildung vom zuständigen Staatssekretär Halbe Zijlstra unter die Lupe genommen – und mit ersten Änderungen versehen.
Das große Problem sind dort die oftmals durch Fusionen enorm gewachsenen „Hogescholen“, wie z. B. Fontys, Inholland und Stenden. Die Hogescholen sind sämtlich in nicht-staatlicher Hand und dürfen sich zwar inzwischen im Ausland „University of Applied Sciences“ nennen, entsprechen jedoch in wissenschaftlicher Hinsicht noch nicht dem Qualitätsstandard ähnlicher Einrichtungen in anderen europäischen Ländern.
Neue Akkreditierungskriterien für wissenschaftliche Vergleichbarkeit.
In dem Dokument „Strategische Agenda“ wird von Staatssekretär Zijlstra – publiziert am 1. Juli 2011 – dargelegt, dass die Abschlüsse „of Arts“ und „of Science“ künftig zwar auch von Hogescholen vergeben werden dürfen, dass sie aber keineswegs für alle Hogeschool-Programme gelten werden: Nur wenn die nationale Akkreditierungseinrichtung NVAO bei einem Akkreditierungsverfahren zu dem Schluss komme, dass diese Abschlussbezeichnung für einen bestimmten Studiengang im internationalen Kontext passend sei, solle es der Bildungseinrichtung erlaubt werden, diese Abschlussbezeichnung anzuwenden (s. S. 31).
Das ist somit nicht als eine generelle „Freischaltung“ für die Hogescholen zu verstehen, die in Europa als wissenschaftliche Abschlüsse geltenden Bezeichnungen vergeben zu dürfen.
Und das niederländische Kabinettspapier betont weiterhin, dass der Unterschied zwischen höherer Berufsausbildung (HBO) und wissenschaftlicher Lehre (Universität) wichtig sei und der Unterschied zwischen Hogescholen und Universitäten international sichtbar bleiben werde, auch in den Abschlusszeugnissen.
Problem: Zu wenig Wissenschaftlichkeit in der Dozentenschaft.
Zu erinnern sei in diesem Zusammenhang auch an die auf den Mitteilungsseiten des Ministeriums OCW nachlesbaren und bereits seit November 2007 wiederholt erhobenen Forderungen, dass das Dozentenniveau an Hogescholen dringend höher liegen müsse.
Solange eine Hogeschool nur über gerade mal 2 bis 3 Prozent Promovierte unter den Dozenten verfügt (Professoren stehen ihnen eh nicht zu) und nur die Hälfte Masterniveau erreicht hat, werden ihre Produkte (Studiengänge und Abschlüsse) genau nicht „im internationalen Kontext passend“ sein können. Dort muss man (etwa in den deutschsprachigen Ländern und damit im größten Bildungsfeld Europas) an Fachhochschulen für die Lehrveranstaltungen stets mehr als 50 Prozent an Promovierten und Professoren vorhalten. Diese Ressourcen prüfen in den deutschsprachigen Ländern die Akkreditierungsagenturen – und an diesem Ressourcenvergleich wird sich die NVAO künftig in ihren Regelungen orientieren müssen, wenn sie „im internationalen Kontext passend“ bestätigen soll. Das internationale Einstufungsbüro „Nuffic“ des niederländischen Ministeriums hat bereits Hinweise auf vergleichbare Studiengänge zusammengestellt – dem kommenden Vergleich muss eine Hogeschool erst einmal qua Ressourcen überhaupt standhalten können.
Zentrale Prüfungen, mehr Kontaktstunden, weniger Auswahl.
Nicht zu übersehen sind in dem Dokument auch Ansätze des Staatssekretärs, durch die die HBO-Einrichtungen sogar noch weiter von Universitäten auf Abstand gebracht werden, etwa wenn auf S. 63 gefordert wird, dass Kernfächer künftig landesweit einheitlich geprüft werden sollen (Deutsche wissen, was sie mit dem „Zentralabitur“ im Gymnasium bekommen haben…) oder gar externe Prüfer einzuschalten seien, wobei Arbeitgeber dabei stärker einbezogen würden.
Solche Regelungen gibt es in Deutschland wie in den Niederlanden natürlich an Schulen und Berufsschulen, aber sicher nicht an den wissenschaftlich arbeitenden Hochschulen (dieses Wort schließt in Deutschland Fachhochschulen und Universitäten ein), denn dies würde die gesetzliche Freiheit von Lehre und Forschung unzulässig einschränken.
Wer das Dokument des Staatssekretärs nüchtern liest, für den ist unübersehbar, dass die Hogescholen noch mehr als bisher zentral gesteuert werden sollen – wie man es mit Schulen macht. Nicht zuletzt fordert Zijlstra auf der selben Seite eine höhere Ausbildungsintensität (an Hogescholen sind es oft nur 10 Kontaktstunden pro Woche, während in Deutschland der Standard bei 20 – 30 Kontaktstunden liegt), mehr Anforderungen an Forschungsfertigkeiten im Curriculum (was ohne Promovierte und ohne Professoren unrealistisch bleibt – kein wissenschaftlich fundierter Output ohne wissenschaftlich fundierten Input!) sowie eine Reduktion der Verwaltungskosten. Außerdem solle das Angebot an Ausbildungsgängen reduziert werden.
Ehrliche Bilanz: Derzeit immer noch nicht gleichwertig.
Nach Lektüre des niederländischen Dokuments dürfte eigentlich kein Jubel aufkommen können – weder dort noch hier. Denn es bleibt festzuhalten:
- Das Ministerium OCW in den Haag betrachtet die Hogescholen genau nicht als akademische Einrichtungen und will daher nicht generell, sondern nur für besondere Fälle, die von der NVAO in Akkreditierungsverfahren zu prüfen und zu bestätigen sein werden, die Verleihung der akademischen Titel „of Arts“ und „of Science“ durch Hogescholen genehmigen.
- Die ersten Absolventen mit diesem Titel dürften in frühestens 5 Jahren auf dem Markt sein, denn Akkreditierungsverfahren brauchen auch in den Niederlanden 1 Jahr und das Bachelorstudium dauert dort 4 Jahre. Außerdem muss die Gesetzesänderung erst einmal vorgelegt werden und durchkommen. Wer jetzt an einer Hogeschool eingeschrieben ist oder sich jetzt (2011) dort einschreibt, wird den eventuellen künftigen akademischen Abschluss auf jeden Fall nicht erlangen.
- Die in der Werbung für die Bildungsangebote der Hogescholen verwendete Gleichsetzung von „Hogeschool“ mit „Fachhochschule“ ist mit dem aktuellen Plan des niederländischen Ministeriums OCW, wonach man in jedem Einzelfall auf internationale Abschlussvergleichbarkeit hin bei den Akkreditierungen überprüfen wird und somit nicht eine generelle Gleichwertigkeit gegeben sein kann, gegenstandslos geworden.
Eine Umtitulierung bestehender Studienprogramme an Hogescholen wird es also nicht geben, und dies sollten die in Deutschland aktiven Werber der Hogescholen seriöserweise ihrem Markt nicht verschweigen.
Zudem sollten sie ehrlicherweise darlegen, dass die Abschlüsse von Hogescholen bislang und auch noch in den kommenden Jahren nicht den deutschen Hochschulabschlüssen gleichwertig sein können – logischerweise, denn sonst müsste man sie in den Niederlanden nicht eigens durch die nationale Akkreditierungseinrichtung auf gleichwertiges Niveau überprüfen lassen, um danach erst überhaupt die Genehmigung zum gleichen Abschluss erhalten zu können. Gleiches gilt übrigens auch für die Masterabschlüsse, die an Hogescholen vergeben werden.
Update
Am 31. Mai 2012 hat die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) zwar beschlossen, dass auch Inhabern von Bachelorabschlüssen (240 CP) einer niederländischen „Hogeschool“ sowie von den älteren Abschlüssen „Getuigschrift HBO“ der direkte Hochschulzugang in Deutschland eröffnet wird.
Der Beschluss der KMK gipfelt allerdings in diesem bemerkenswerten Satz:
„Die Hochschulen und Zeugnisanerkennungsstellen können von der Erteilung einer auf den Hochschulabschluss gründenden Hochschulzugangsberechtigung absehen, wenn im konkreten Fall ein hinreichender wissenschaftlicher Charakter der Ausbildung fraglich oder erkennbar nicht vorhanden ist.“
Quelle: Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse „anabin“ der KMK