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Mit dem Begriff der »wissenschaftlichen Integrität« will der Wissenschaftsrat jetzt den Blick über die grundlegenden Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis hinaus erweitern: Es geht ihm um eine umfassende Kultur der Redlichkeit und Qualität.

Für die Anwendung und Verinnerlichung von Regeln sei eine Haltung der Integrität wichtig. Zu den Rahmenbedingungen der Integrität zählten die Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis vom Beginn des Studiums an, gute Beratung und Aufklärungsstrukturen in Konfliktfällen sowie eine stärkere Ausrichtung auf Qualität als auf Quantität in der Forschungs- und Publikationspraxis.

Die jüngsten Empfehlungen des Wissenschaftsrates widmen sich nicht nur gravierenden Fällen des Wissenschaftsbetrugs wie Datenfälschung oder Plagiaten, sondern betrachten auch die Grauzonen nicht integren oder unverantwortlichen Verhaltens.

Es geht um alle Forschungsprozesse sowie um das Studium als entscheidende Phase für die Entwicklung wissenschaftlicher Integrität.

Relevant für Studium und Lehre.

  • »Ethische und qualitative Standards gelten in allen Berufsfeldern, daher ist eine Befähigung zur ethischen Reflexion und Sorgfalt als Ziel jedes Studiums zu sehen und zu fördern.« (S. 28)
  • »Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Studium als verpflichtenden Bestandteil in die Curricula aufzunehmen. Bereits zu Beginn des Studiums muss das Bewusstsein für die wissenschaftlichen Standards im gesamten Forschungsprozess geweckt werden, etwa bezüglich Datenrecherche und -aufbewahrung, Dokumentation von Versuchen sowie adäquater Methodenkenntnis und -anwendungsfähigkeit.« (S. 28)
  • »Für die Entwicklung wissenschaftlicher Integrität sind auch die Studienstruktur und die Möglichkeiten zum Einüben wissenschaftlichen Arbeitens von großer Bedeutung. Hier ist etwa die Frage relevant, ab wann und wie häufig im Studium wissenschaftliche Arbeiten (z. B. Seminararbeiten oder Abschlussarbeiten) angefertigt werden müssen. Solche kleineren Forschungsarbeiten im Laufe des Studiums fördern in allen Fächern das praktische Einüben guter wissenschaftlicher Praxis. Klausuren […] als vornehmliches Prüfungsmittel können diese Funktion nicht erfüllen. Prüfungsformen haben erheblichen Einfluss auf die Entwicklung wissenschaftlicher Integrität, deshalb sollten geeignete Formate eingesetzt werden, in denen z. B. nicht nur positive Untersuchungsergebnisse und Wissensbestände abgefragt, sondern auch der (kritische) Umgang mit Daten oder das methodische Design in Prüfungsaufgaben bewertet werden. Für Seminar- und Qualifikationsarbeiten sollten überdies stichprobenartige Überprüfungen auf Plagiate oder Manipulationen durchgeführt werden und bereits in den Einführungsveranstaltungen mögliche Konsequenzen im Überführungsfall kommuniziert werden.« (S. 28/29)
  • »Die Leitungen wissenschaftlicher Einrichtungen tragen die Hauptverantwortung für funktionierende Strukturen zur Förderung wissenschaftlicher Integrität. Dazu müssen Konzepte etabliert und Rahmenbedingungen zur Entfaltung geschaffen werden. Zunächst gilt es, die Normen in Form von klaren Leitlinien und Verfahrensordnungen aufzustellen oder bestehende Muster zu adaptieren (bspw. von DFG oder HRK) sowie für deren Kenntnis und Anwendung zu sorgen. Das Vorhandensein von Ordnungen allein reicht nicht aus, vielmehr muss im Sinne der Qualitätssicherung ein Qualitätskreislauf eingeführt werden.« (S. 40)
  • »Auf Basis der hochschulweiten Leitlinien zu guter wissenschaftlicher Praxis sollten die Fakultäten und Fachbereiche eigene, für das jeweilige Fächerspektrum spezifische Regeln aufstellen. Die Studiengangscurricula müssen so ausgestaltet werden, dass gute wissenschaftliche Praxis vom Beginn des Studiums an konkret vermittelt, eingeübt und in geeigneten wissenschaftlichen Prüfungsformen getestet wird.« (S. 41)

Quelle

Gegen den Trend gebürstet.

Mit dieser Empfehlung distanziert sich der Wissenschaftsrat vom Trend zum »Alles kann, nichts muss« in der Lehr- und Prüfungspraxis.

Wer heute als Hochschullehrer in seinen Modulen die gute wissenschaftliche Praxis fordert und fördert, sieht sich mitunter einem »Shitstorm« der Studierenden ausgesetzt – und infolgedessen auch unzulässigen Eingriffen von Bereichsverantwortlichen im Kollegium, denen es um eine schnelle, oberflächliche »Zufriedenheit« der Studierenden geht statt um gute wissenschaftliche Praxis und eine Lehre gemäß den hochschulrechtlichen Vorgaben.

Die Empfehlung des Wissenschaftsrates vom 24. April 2015 setzt ein Zeichen gegen solche Trends und verweist die Lehrenden darauf, ihrer Berufung und ihrer Rolle als Beliehene unbeirrt gerecht zu werden.

Auch die Hirnforschung setzt Fragezeichen.

In seinen Vorträgen verweist Prof. Dr. Gerald Hüther immer wieder darauf, dass man für das Auswendiglernen – meist die führende Tätigkeit zur Vorbereitung auf Klausuren – eigentlich kein Gehirn brauche.

Ohne die von ihm vorgetragenen Forschungsergebnisse überprüfen zu können, seien sie hier doch ergänzend vorgestellt:

Dieses Video wurde beim Entrepreneurship Summit am 13. und 14. Oktober 2012 in Berlin aufgenommen.