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Für den Bachelor-Studienabschluss an den niederländischen »Hogescholen« (engl.: »colleges«, »vocational universities«), die erst vor wenigen Monaten von Bildungsminister Prof. Dr. Ronald Plasterk großzügig mit dem Zusatz »University of Applied Sciences« veredelt wurden, gibt es künftig eine neue Titulatur, die das Land noch weiter von Bologna-Europa entfernt – freie Titelwahl für die Absolventen inklusive.

Es gibt gute Gründe dafür, dass das niederländische Bildungsministerium die scharfe Trennung zwischen den wissenschaftlichen Universitäten und den auf Berufsausbildung gerichteten Colleges (die sich auf Deutsch gern als Fachhochschulen bezeichnen) aufrecht erhält.

Die Hogescholen entstanden erst in den 1980er Jahren, also zehn Jahre nach den benachbarten deutschen Fachhochschulen. Allerdings hatten die Niederlande damals – anders als die Gesetzgeber in Deutschland – nicht für einen vergleichbaren akademischen Standard bei den Anforderungen für die Dozentenschaft gesorgt.

Foto: Der Minister für Unterricht, Kultur und Wissenschaft der Niederlande, Prof. Dr. Ronald Plasterk, bei seinem Antrittsbesuch nach Übernahme seines Amtes 2007 an einer niederländischen Hogeschool

Hogescholen sind keine Universitäten.

Während heute an den deutschen Fachhochschulen, die sich längst immer mehr den Universitäten nicht nur in der Namensgebung annähern, zwischen 65 und 95 Prozent der Lehrveranstaltungen von ihren promovierten Professoren durchgeführt werden, liegt die Zahl der Promovierten unter den Hogeschool-Dozenten in den Niederlanden meist noch immer im einstelligen Prozentbereich – und echte Professoren sind schon gar nicht Bestandteil der Hogescholen in den Niederlanden, von denen sich manche dennoch realitätsfern selbst zur »University« ernennen – die internationalen Bezeichnungen sind in den Niederlanden, anders als in Deutschland, seltsamerweise nicht geschützt.

Man gönnt sich dort – offiziell – lediglich »Lectoren«, die aber nicht nach den Standards der anderen EU-Länder als Professoren gelten könnten, also nicht der ministeriellen Prüfung und Zulassung zur Ernennung bedürfen.

Und rund zwei Drittel der Dozenten an den niederländischen Hogescholen können kein universitäres Studium nachweisen.

»University of Applied Sciences« ist dann im Grunde bloß – gelinde gesagt – ein Kosename, nicht aber handfeste Realität. Wie bitte sollten Dozenten ohne nachgewiesenen wissenschaftlichen Hintergrund Wissenschaft zur Anwendung bringen können…?

Nicht »Bachelor of Arts«, sondern nur »Bachelor of Applied Arts«.

Was Minister Plasterk nun den Hogescholen und Absolventen, die bislang mit allerlei studiengangsbezogenen Abschlusstiteln verabschiedet wurden, ins Nest gelegt hat, ist im Grunde ein Kuckucksei.

Zur besseren internationalen Verwendung der Abschlüsse, so rezitiert das niederländische Onlinemagazin scienceguide.nl die Botschaft des Ministers frei von jeglicher Nachdenklichkeit, könnten die Abschlüsse nun je nach Studienart »Bachelor of Applied Arts« (BAA) bzw. »Bachelor of Applied Sciences« (BASc) genannt werden.

Die international üblichen Abschlussbezeichnungen »Bachelor of Arts« und »Bachelor of Sciences« bleiben in den Niederlanden weiterhin allein den Universitäten vorbehalten – und das hat Minister Plasterk jetzt festgeschrieben für die Zukunft.

In Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern hingegen, die sich dem Bologna-Prozess angeschlossen hatten, sind die Bachelorabschlüsse der berufsorientierten Institute der tertiären Bildung denen der Universitäten inzwischen gleichgestellt – in der Namensvergabe und in den Möglichkeiten des Weiterstudiums.

Ministerielle Ohrfeige.

Mit der neuen Sonder-Titulatur hat der Minister seinen »HBO«-Einrichtungen, die »Hoger Beroepsonderwijs« (dt.: höhere Berufsausbildung) anbieten, eine schallende Ohrfeige verpasst: Er macht damit deutlich, dass die Hogescholen noch immer keine hinreichend akademische Dozentenschaft vorhalten, obgleich der Staat inzwischen mit Millionen jährlich die universitär zu absolvierenden Aufholstudien der HBO-Dozenten unterstützt.

Auch zementiert er mit den neuen Sondertiteln den deutlich geringeren Status der Hogescholen, deren Bachelor-Absolventen nicht einmal ohne mindestens einjährige Zusatzstudien zu einem Masterstudium an einer Universität der Niederlande angenommen werden dürfen.

Freie Titelwahl.

Wie zur Ablenkung von der faktischen Abwertung der HBO-Einrichtungen und ihrer Abschlüsse überzog Minister Plasterk seine neue Regelung mit einem Hauch von Zuckerguss, indem er passend zur Erwartungshaltung seiner Wähler den Anschein von Freiheit der Titelwahl hinzufügte: Wer als Absolvent nämlich bereits einen »Bachelor of Anything« von seiner Hogeschool erhalten hatte, darf nun selbst entscheiden, ob er den ursprünglich vergebenen Titel oder den brandneuen führen will.

In ähnlicher Weise regelte das niederländische Hochschulgesetz bereits den nationalen Umgang mit dem eigentlich als international gleichgeartet angesehenen Mastertitel: Wer dort früher die Universität mit einem »Drs.« (»Doctorandus«, dt.: Diplom) abgeschlossen hatte, darf selbst wählen, ob er sich je nach Studienrichtung den Titel Master of Arts bzw. Master of Science zuerkennt.

So etwas ist im gründlichen Deutschland aus gutem Grund streng verboten, denn der Master ist schließlich die Abschlussbezeichnung eines zweiten, nicht aber eines ersten grundständigen Studiums wie das frühere Diplomstudium…

Abkehr von Europa.

Die neue Titulatur der Niederländer führt sie indes schnurstracks in weite Ferne, denn den nun angekündigten Abschluss »Bachelor of Applied Arts« (BAA) gibt es ansonsten nicht in den Bologna-Ländern – er passt lediglich zu den Bildungssystemen in Kanada, Australien und Neuseeland.

In Deutschland dürften die Absolventen damit künftig deutlich schlechtere Aussichten als mit einem universitätskompatiblen FH-Abschluss aus den deutschsprachigen Ländern haben – im Berufsleben und bei der Bewerbung um einen Masterstudienplatz.

Dies alles hatte dem Minister sein Kommitte, das er im Februar eingesetzt hatte, um seine bereits öffentlich verbreitete Idee auf Brauchbarkeit zu überprüfen, nicht vorenthalten, wie dutchnews.nl berichtete, aber offenbar vergeblich.

Ein Weg ins Abseits.

Hilfreich ist die neue Regelung aus Den Haag also absolut nicht. Sie ist demotivierend für die Hogescholen, die dadurch langfristig abgewertet werden, und ebenso für junge Leute aus Deutschland und anderen EU-Ländern, die sich für ein Bachelorstudium an niederländischen Hogescholen interessieren, aber dann mit einem seltsamen Abschluss konfrontiert werden, der sie in den Augen von künftigen Arbeitgebern zu Absolventen zweiter Klasse macht.

Besser wäre gewesen, die sämtlich in privater Trägerschaft agierenden und doch überwiegend staatlich finanzierten Hogescholen effektiv zu zwingen, umgehend ihre Dozentenschaft und damit auch die Studiengänge auf ein zu den Fachhochschulen des deutschsprachigen Raums vergleichbares Niveau zu bringen und sie mit der Aussicht auf eine Gleichstellung der Abschlusstitel mit denen der Universitäten einschließlich ungehindertem Zugang zum Weiterstudium an den wissenschaftlichen Hochschulen zu locken.

Aber auch Minister Plasterk dürfte klar sein, dass das mit dem Locken und Zwingen bei den überwiegend nicht akademischen, sondern kaufmännischen Chefs der Hogescholen in den Niederlanden so eine Sache ist…


Update


Am 31. Mai 2012 hat die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) zwar beschlossen, dass auch Inhabern von Bachelorabschlüssen (240 CP) einer niederländischen „Hogeschool“ sowie von den älteren Abschlüssen „Getuigschrift HBO“ der direkte Hochschulzugang in Deutschland eröffnet wird.

Der Beschluss der KMK gipfelt allerdings in diesem bemerkenswerten Satz:

„Die Hochschulen und Zeugnisanerkennungsstellen können von der Erteilung einer auf den Hochschulabschluss gründenden Hochschulzugangsberechtigung absehen, wenn im konkreten Fall ein hinreichender wissenschaftlicher Charakter der Ausbildung fraglich oder erkennbar nicht vorhanden ist.“

Quelle: Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse „anabin“ der KMK