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Die Studentenproteste 2009 haben zu merklichen Veränderungen beigetragen: Kultusminister und Hochschulrektoren sowie der Akkreditierungsrat veränderten zum Jahreswechsel 2009/10 manche Parameter – mit Auswirkungen auf laufende Studienangebote und auf anstehende (Re)Akkreditierungen. Daneben lässt der Wissenschaftsrat in seinen regelmäßigen Berichten erkennen, welche Fehler private Hochschulen vermeiden müssen, um nicht die Institutionelle Akkreditierung versagt zu bekommen.

An den privaten Hochschulen in Deutschland wurde zwar kein Studentenprotest, kein Streik erkennbar – dennoch müssen sie ebenso wie die staatlichen Hochschulen den neuen Vorgaben der Wissenschaftsminister (die sich in der KMK – der Kultusministerkonferenz – zusammenfinden) und den neuen Vorgaben des Akkreditierungsrats (AR) folgen.

Im Unterschied zu den staatlichen müssen sich die privat getragenen Hochschulen zudem einer detaillierten Analyse durch den Wissenschaftsrat (WR) stellen: der Institutionellen Akkreditierung. Sie entscheidet über die Zukunft einer privat getragenen Hochschule.

Änderungen der Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge.

Am 10.12.2009 haben die Wissenschaftsminister Deutschlands Veränderungen der Eckpunkte für die Studiengänge beschlossen. Der Akkreditierungsrat hat diesen Beschluss in einer Neufassung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung umgesetzt und am 4.2.2010 publiziert. Wichtige Punkte sind dabei:

  1. Ein Credit Point (CP), auch Leistungspunkt (LP) genannt, hat nun auch in Deutschland einen Workload von 25 (bis maximal 30) Zeitstunden; bislang waren es hierzulande strikt 30 Stunden. Damit ist die Basis: 25 h / CP.
  2. Die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium liegt dann pro Semester bei 750 (bis max. 900) Stunden. Das entspricht 32 (bis max. 39) Stunden pro Woche in 46 Wochen pro Jahr.
  3. Die Bachelorarbeit soll 6 bis 12 CP haben, die Masterarbeit 15 bis 30 CP. Die Themenstellungen der Abschlussarbeiten müssen darum so erfolgen, dass sie in dieser vorgesehenen Bearbeitungszeit realisiert werden können.
  4. Module sind in der Regel mit nur einer Modulprüfung abzuschließen; die bisher üblichen kleinteiligen einzelnen Prüfungen von und in Teilmodulen (Fächern) müssen entfallen.
  5. Fähigkeiten und Kompetenzen aus der beruflichen Praxis sind bis zur Hälfte der CP eines Studiengangs anzurechnen.
  6. Auslandssemester sollen in Form von “Mobilitätsfenstern” im Studienverlauf ermöglicht werden.
  7. Verfahren zur Anerkennung von Modulen anderer Hochschulen oder Studiengänge sind in den Prüfungsordnungen zu verankern.

Das sind wichtige Elemente, die zusammenwirkend auf eine bessere Studierbarkeit zielen.

Hürden bei der Institutionellen Akkreditierung.

Der Wissenschaftsrat befasst sich nicht mit den Akkreditierungen der Studiengänge, sondern mit der Akkreditierung der Institutionen; er tut dies allerdings nur bei privat getragenen Einrichtungen. Seine Berichte entscheiden über den Fortbestand einer privat getragenen Hochschule: Neugründungen müssen sich seit dem Jahr 2000 der Institutionellen Akkreditierung unterziehen, um überhaupt die Verlängerung der staatlichen Anerkennung zu erreichen.

Liest man die sämtlich online abrufbaren Akkreditierungsberichte des WR im Volltext, dann fallen immer wieder ähnliche Bemängelungspunkte auf, die zur Verweigerung der Institutionellen Akkreditierung führen:

  • Durchgriff des Hochschulträgers / der Geschäftsführung
  • Abhängigkeit von inhaltlichen Vorgaben des Trägers
  • ungenügende Umsetzung der hochschuleigenen Grundordnung
  • zu wenig Raum für die akademische Selbstverwaltung durch die hochschulischen Gremien und Funktionsträger (Träger darf nicht die Hochschulleitung kommandieren; Hochschulleitung darf nicht die Fakultätsleitungen kommandieren)
  • zu geringe Bedeutung von hochschulischen Prozessen, ablesbar z. B. an fehlenden oder nicht korrekt verlaufenden Berufungsverfahren für die Professuren
  • Abweichungen vom Grundkonzept, von den Leitlinien und vom Business Plan
  • Defizite und Probleme in den Bereichen Personal, Ausstattung und Finanzierung
  • zu viele Ad-hoc-Entscheidungen, zu wenig planvolles Vorgehen
  • zu geringes wissenschaftliches Niveau der Forschenden und Lehrenden – wenn Hochschulen auch Masterstudiengänge anbieten, müssen innerhalb der Hochschule (und nicht extern) durchgängige Forschungsprogramme von den Professoren durchgeführt werden
  • zu wenig hauptberufliches Engagement von Professoren
  • Verstöße gegen die eigenen Hochschulsatzungen und das Hochschulrecht

Obendrein ist der WR erkennbar bemüht, weitere private „wissenschaftliche Hochschulen“ (mit Universitätsstatus) zu verhindern, indem er ihnen das Promotionsrecht nicht zuerkannt wissen will; siehe auch den früheren Bericht in diesem Weblog. Gerade erst hat er einer renommierten Frankfurter Hochschule, die 2004 das Promotionsrecht erhielt und seither ausübte, selbiges abgesprochen.

Damit werden private Hochschulen mit Universitätsstatus keine Chance mehr haben, denn das für Universitäten erforderliche Forschen kann bekanntlich nur im Zusammenspiel der Professoren mit einem eigenen „Mittelbau“, also mit wissenschaftlichen Mitarbeitern, die in der Regel Doktoranden sind, die nötige Substanz erreichen.

Fazit.

Die Wissenschaftsminister wollen das Studieren erleichtern und haben mit ihren neuen Regelungen letztlich auch den Hochschulen – egal ob staatlich oder privat getragen – in 2010 eine Erleichterung beschert.

Der Wissenschaftsrat hingegen, der die privat getragenen Hochschulen institutionell zu akkreditieren hat, ist dabei keineswegs auf Erleichterungen ausgerichtet, sondern auf eine konsequente Umsetzung der Maßstäbe und die Erhaltung der akademischen Freiheit, wie sie seit Gründung der Bundesrepublik bis heute gelten. Er wird Neugründungen wissenschaftlicher Hochschulen keine Chance mehr geben, sondern nur noch den FH-Status für Hochschulen in privater Trägerschaft akzeptieren.